Kosten und Abrechnung
In unserer Praxis bieten wir psychotherapeutische Behandlungen für Privatversicherte und Selbstzahler*innen an. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP). Gesetzlich Versicherte können bei ihrer Krankenkasse nachfragen, ob eine Therapie im Rahmen der Kostenerstattung möglich ist. Bei Fragen zur Kostenübernahme oder zum Ablauf unterstützen wir Sie gerne.
Private Krankenversicherungen/Beihilfe
Unsere Leistungen werden von allen privaten Krankenversicherungen sowie der Beihilfe grundsätzlich anerkannt. Die Abrechnung erfolgt nach der Gebührenordnung für Psychotherapeut*innen (GOP). Bitte beachten Sie: Je nach Tarif erstatten manche privaten Versicherungen die Therapiekosten nur teilweise oder begrenzen die Anzahl der erstattungsfähigen Sitzungen. Wir empfehlen Ihnen daher, sich vor Beginn der Therapie bei Ihrer Versicherung über die genauen Konditionen zu informieren. Probatorik: Die ersten 5 Sitzungen werden in der Regel ohne vorherige Genehmigung übernommen.Therapieantrag: Ab der 6. Sitzung ist meist ein Antrag notwendig – hierbei unterstützen wir Sie gerne.
Selbstzahler
Selbstverständlich können Sie unsere Leistungen auch unabhängig von Ihrer Versicherung privat in Anspruch nehmen. Die Abrechnung erfolgt ebenfalls nach der GOP.
Es sind keine Anträge oder Genehmigungen notwendig. Ihre Krankenkasse erhält keine Informationen über Ihre Behandlung. Die entstandenen Kosten können unter Umständen im Rahmen der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastung abgesetzt werden.